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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenvertrag

1. Gegenstand des Vertrages
Die nachfolgende Vertragsbedingungen von Schwerintaxi zur Erbringung festgelegter Dienstleistungen,
finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Auftraggebern im Zusammenhang mit Dienstleistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen Schwerintaxi und dem Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB Dienstleistungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schwerintaxi und sind Vertragsbestandteil.

2. Dienstleistungen von Schwerintaxi
2.1. Schwerintaxi erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung (Bestellung) durch den Auftraggeber diverse Dienstleistungen im Rahmen der Fahrerdisposition, Technische Unterweisung, Wartungs- Service- und Reparaturleistung. Die im Einzelfall von Schwerintaxi zu erbringende Dienstleistungen sind in der Auftragsbestätigung festgehalten.
2.2. Planung und Entwicklung eines Konzepts zur Realisierung des Fahrgeschäfts nach
kundenindividuellen Anforderungen inkl. aller Komponenten.
2.3. Schulung und Training der eingesetzten Fahrer

3. Umfang und Erbringung der Leistung
3.1. Konkrete Vorgehensweise wird vom Auftraggeber bestimmt und kann schriftlich in der Leistungsbeschreibung, bzw. Bestellung festgelegt werden.
3.2. Soweit Schwerintaxi für den Auftraggeber Unterstützungsleistungen im Rahmen von Projekten erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die jeweils schriftlich festgelegten Projektziele eingehalten werden.
Projektleitung und Verantwortung liegen insofern beim Auftraggeber. Schwerintaxi und der Auftraggeber werden einvernehmlich die Art und die Darstellung der Ergebnisse bzw. die Dokumentation und Protokollierung der Projektarbeit sowie Zeitvorgaben vereinbaren und dabei festlegen, welche Aufgaben Schwerintaxi hierbei übernimmt.
3.3. Schwerintaxi hat die Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsdurchführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Schwerintaxi entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden.
3.4. Soweit Mitarbeiter des Auftraggebers im Rahmen von Projekten unterstützend tätig werden, wird der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter disziplinarisch von einem Mitarbeiter des Auftraggebers geleitet werden. Der jeweilige Ansprechpartner des Auftraggebers ist Schwerintaxi vor der Projektunterstützung zu benennen.
3.5. Schwerintaxi erbringt die Dienstleistungen während der normalen Arbeitszeiten auch während der gesetzlichen Feiertage von Montag bis Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr, jedoch max. 8 Stunden pro Arbeitstag. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Zeit sind aufgrund besonderer Vereinbarungen gesondert zu vergüten. 

4. Vergütung und Rechnungsstellung
4.1. Dienstleistungsaufträge außerhalb des Fahrgeschäfts werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Preisliste von Schwerintaxi ergibt. Zum Zeitaufwand, der vom Auftraggeber zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von Schwerintaxi selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Auftraggebers, z.B. in einer Niederlassung von Schwerintaxi.
4.2. Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Schwerintaxi anfallen, werden dem Auftraggeber zzgl. der zur Zeit gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Transport-, Reise-, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,38 pro gefahrenen Kilometer berechnet.
4.3. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte, bzw. kundenindividuellen
Formulare nach Abschluss der Leistungen, oder monatlich, wenn sich die Dienstleistungen über mehr als eine Woche erstrecken.
4.4. Soweit in der Auftragsbestätigung, bzw. Bestellung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. Schwerintaxi wird in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich über die Überschreitung des
ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Auftraggeber eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
4.5. Schwerintaxi behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen.
4.6. Werden Leistungen aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann Schwerintaxi diese dennoch zur Abrechnung bringen, jedoch abzüglich der ersparten Aufwendungen.

5. Leistungsstörung
5.1. Hinsichtlich der erbrachten Transport- und sonstigen Dienstleistungen, haftet Schwerintaxi für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung der Leistung, nicht aber für einen vom Auftraggeber bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggeber
6.1. Der Auftraggeber wird bei Bedarf für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von Schwerintaxi geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen Reparaturen durchgeführt, Arbeitsmaterial und Datenträger gelagert werden können.
6.2. Der Auftraggeber wird bei Bedarf Schwerintaxi zusätzliche erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichenden Umfang ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung stellen, falls Art und Form des Auftrages der von Schwerintaxi angebotenen Leistung übersteigen. Den Mitarbeiter von Schwerintaxi ist jederzeit kostenfreien Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen zu verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen.

7. Eigentums und Nutzungsrecht
7.1. Eigentum und Nutzungsrechte sind in den AGB Mietvertrag geregelt

8. Präsentation beim Auftraggeber
8.1. Schwerintaxi kann Serviceleistungen am Sitz des Auftraggebers bzw. an einem vom Auftraggeber benannten Ort erbringen. Der Auftraggeber wird in diesem Falle auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass geeignete Räumlichkeiten für Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

9. Geltungsbereich / anwendbares Recht / Sonstiges
9.1. Leistungen von Schwerintaxi erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen von Schwerintaxi. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
9.2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien können - soweit nicht abweichend vereinbart - nur in Deutschland wahrgenommen und erfüllt werden.
9.3. Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
9.4. Gerichtsstand ist Schwerin
9.5. Sonstige Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen des Schriftformerfordernisses.
9.6. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft.
9.7. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die sich auf Verbraucherrechte beziehen und durch den Vertrag weder begrenzt noch ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.

10. Schadensersatz
10.1. Die Geltendmachung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen der von Schwerintaxi nicht erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, soweit Schwerintaxi eine Nacherfüllung aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatz für Transport- und für Transportfolgeschäden, die auf einer Transportleistung beruhen, ist ausgeschlossen, wenn Schwerintaxi nicht der Verursacher war.
10.2. Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und in Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
10.3. Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens, oder bei Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder bei fahrlässiger erheblicher Pflichtverletzung. Im Falle der Fahrlässigkeit von Schwerintaxi ist deren Haftung in jedem Fall auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. In keinem Fall haftet Schwerintaxi über die gesetzlichen Ansprüche hinaus.
10.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Beauftragten der Schwerintaxi.

11. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Salvatorische Klausel
11.1.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz von Schwerintaxi.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, ist Erfüllungsort für alle von Schwerintaxi zu erbringenden Leistungen der Sitz von Schwerintaxi, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
11.2.Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
11.3.Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der Lieferbedingungen im Übrigen nicht. Allgemeine Vertragsbedingungen
von Schwerintaxi für Transport und Dienstleistungen (AGB-Vertrag-Dienstleistung)